Bei schönstem Wetter konnten wir am Christi-Himmelfahrts-Tag 2020 die drei Freiluftgottesdienste im Pfarrgarten feiern.  Im Rahmen des 11-Uhr-Gottesdienstes wurde der neu gewählte Pfarrgemeinderat für seine Aufgabe gesegnet. Zugleich dankte Pfarrer Dickerhof all jenen, die sich für die PGR-Wahl aufstellen ließen und damit signalisiert haben, dass sie bereit sind, Verantwortung für unsere Seelsorgeeinheit zu übernehmen. Und er dankte allen, die in den Jahren 2015 – 2020 im Pfarrgemeinderat, im Stiftungsrat und in den Ausschüssen mitgearbeitet haben und so als lebendige Steine das Gemeindeleben mitgestaltet haben. Den neu gewählten Pfarrgemeinderäten viel Freude an ihrem Engagement und Gottes Segen und Geleit!

Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Rastatt für die Jahre 2020 – 2025:

Pfarrgemeinderat 2020-2025


Michael Maier, Vorsitzender
Telefon: (07222) 359-08
pfarrgemeinderat@kath-rastatt.de






Die Aufgaben des PGR

Der Pfarrgemeinderat berät gemeinsam mit dem Pfarrer und mit den weiteren Personen, die Verantwortung für die Seelsorgeeinheit tragen, über pastorale Ziele und Schwerpunkte. Er beschließt dafür geeignete Maßnahmen und sorgt für ihre Durchführung. Dabei berücksichtigt er die Vorgaben der pastoralen Leitlinien der Erzdiözese und orientiert die eigene Arbeit an diesen.

Im Pfarrgemeinderat werden die vielfältigen Dienste, die kirchlichen Gruppen, Verbände und Institutionen sowie die Gemeindeteams in der Seelsorgeeinheit vernetzt und ihre jeweiligen Aktivitäten koordiniert. Darüber hinaus nimmt der Pfarrgemeinderat gesellschaftliche und politische Herausforderungen wahr, setzt die daraus notwendigen Aufgaben um und vertritt die Anliegen der Seelsorgeeinheit in der Öffentlichkeit.
Schließlich erstellt und verabschiedet der Pfarrgemeinderat den Haushaltsplan für die Seelsorgeeinheit. Auch auf diese Weise können Schwerpunkte und Aktivitäten gezielt in den Blick genommen und umgesetzt werden.

Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg 2019