Bundesverfassungsgericht: Gottesdienste im Einzelfall erlauben
Gottesdienste im Einzelfall und auf Antrag dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal verboten werden. Die 2. Kammer des Ersten Senats entschied am Mittwochabend, dass gut begründete Ausnahmen im Sinn der Glaubensfreiheit möglich sein sollten, wenn dabei Schutzkonzepte eingehalten würden.