Frankreich/Ö: Gesetz zu künstlicher Befruchtung ist „Rückschritt für Kindeswohl“
Das neue französische Bioethikgesetz über künstliche Befruchtung ist „höchst fragwürdig“ und ein „Rückschritt für das Kindeswohl“. Diese Einschätzung hat nun die Wiener Ethikerin Susanne Kummer, Geschäftsführerin des kirchlichen Bioethik-Instituts IMABE geäußert. Auch gesundheitliche Risiken für Frauen und Kinder blieben bei der neuen Regelung vollständig ausgeblendet, warnte Kummer.
