Menschenrechtsgerichtshof: Kein Recht auf Suizidbeihilfe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass es kein Recht auf Beihilfe zum Suizid gibt, auch nicht in Form von konkreter Informationen oder Unterstützung zum Suizid. Die Höchstrichter in Straßburg erklärten in ihrem Urteil gegen einen dänischen Mediziner, bei Beihilfe zum Suizid könne man sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

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