Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat heute (22. November 2022) mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab.