Schweiz: Ehemalige Verdingkinder sollen besser betreut werden

Ehemalige Verdingkinder und andere Betroffene fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen sollen im Alter auf Begleitung durch sogenannte „Caregiver“ zählen können. Verdingung bezeichnete die Fremdunterbringung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung in der jüngeren Schweizer Geschichte.

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