Schweiz: „Marsch fürs Läbe“ kann Demonstration durchführen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen und damit einen Demonstrationszug des Vereins „Marsch fürs Läbe“ befürwortet. Die Stadt akzeptiert das Urteil. Sie kann aber die Route des Marsches neu festlegen. In gut zwei Wochen soll der Bekenntnismarsch zum Schutz von ungeborenem Leben in Zürich abgehalten werden.