Tschechien: Staat muss Weltkulturerbe-Objekt nicht an Kirche zurückgeben

Der tschechische Staat muss den barocken Blumengarten in Kromeriz (Kremsier) nicht an die katholische Kirche zurückgeben. Das entschied das Kreisgericht in Brno (Brünn) laut tschechischen Medienberichten. Die mährische Erzdiözese Olomouc (Olmütz) hatte auf Rückgabe des Gartens geklagt, der zum UNESCO-Kulturerbe gehört.