Vatikan bekräftigt: „Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“

Muss ein Priester, der in der Beichte von Verbrechen – zum Beispiel von Kindesmissbrauch – erfährt, die Behörden alarmieren? Angesichts der Missbrauchsskandale in der Kirche kommt diese Frage immer wieder mal auf – bis hin zu staatlichen Versuchen etwa in Chile, das sogenannte Beichtgeheimnis gesetzlich auszuhebeln.