GB: Bischofskonferenz erlässt Richtlinien zu neuer Organspenderegel

In Großbritannien gilt ab diesem Mittwoch ein neues Gesetz für die Organentnahme Verstorbener. Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen die Organspende erklärt hat, wird in Zukunft nach seinem Tod als potentieller Organspender behandelt. Die Bischofskonferenz von England und Wales (CBCEW) hat auf diese Neuerung reagiert und einen Richtlinienkatalog erstellt, um den Gläubigen ihre Entscheidung zu erleichtern.