D: Gottesdienste in Gütersloh sind noch erlaubt

Gottesdienste in den Kreisen Gütersloh und Warendorf im Bistum Münster sind nicht vom Lockdown betroffen und werden in den Verfügungen auch nicht erwähnt. „Das heißt, sie können grundsätzlich weiter gefeiert werden“, präzisiert der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Stellungnahme. Mit Bedauern nehme er zur Kenntnis, dass neben dem Kreis Gütersloh auch der Kreis Warendorf vom teilweisen Lockdown betroffen sei.