D: Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt

Ein aktueller Bericht zu Gewalt gegen Frauen kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland die Istanbul-Konvention nur mangelhaft umgesetzt habe. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe würden kaum in den Blick genommen. Das ergibt eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und der Universität Göttingen.