D: Karlsruhe lässt Vergabe tödlicher Medikamente weiter offen

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Frage weiter offen, ob Menschen einen Anspruch auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November zurück.