Finanzprozess im Vatikan: Beweise müssen nachgeliefert werden

Im Strafprozess um den vatikanischen Finanzskandal rund um Kardinal Giovanni Angelo Becciu muss die Strafverfolgung strittige Beweise zur Verfügung stellen. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass bis zum 3. November Video- und Tonaufnahmen der Befragungen des Hauptzeugen Alberto Perlasca sowie Abhöraufnahmen in den Prozess eingebracht werden müssten.