Gericht: Tschechien darf Kirchenentschädigung nicht besteuern

Das tschechische Verfassungsgericht hat die geplante Besteuerung der staatlichen Entschädigungen für die Rückgabe des von den Kommunisten „nationalisierten“ Kircheneigentums gekippt. Die entsprechenden Passagen des Restitutionsgesetzes müssten gestrichen werden, urteilten die Richter am Dienstag in Brno. Dass der Staat nachträglich seine Entschädigungszahlungen reduziere, widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien, zitierte Radio Prag das Gericht.