Schweiz: Obergericht schützt Berufung eines Missbrauchsopfers

Das Thurgauer Obergericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Es schützt die Berufung eines Mannes, der als Kind im Schweizer Kloster Fischingen missbraucht wurde. Er könne seinen Anspruch auf Opferhilfe auch noch über 40 Jahre nach den Taten geltend machen. Das Urteil ist rechtskräftig.