Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Freiburg. Ab dem 1. März 2021 gilt für unselbständige Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg die Vergabeordnung. Diese dient der Einführung verbindlicher Regelungen bei der Vergabe von Aufträgen nach § 20 Haushaltsordnung. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Bereich Bau- und Immobilienmanagement.